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40-Jähriger tot in Polizeizelle aufgefunden

nh; 8. Jan 2018, 14:35 Uhr
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40-Jähriger tot in Polizeizelle aufgefunden

nh; 8. Jan 2018, 14:35 Uhr
Oberberg - Leichnam des Wiehlers, der gestern auf der Gummersbacher Polizeiwache in Gewahrsam genommen worden war, wurde heute Morgen bei einem Kontrollgang entdeckt - Behörden: 'Keine Hinweise auf einen Selbstmord oder offensichtliche Gewalteinwirkung' (AKTUALISIERT).
Von Nils Hühn

Eine schreckliche Entdeckung machten heute Morgen die Polizeibeamten der Gummersbacher Wache. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen wurde um 7:25 Uhr ein 40-jähriger Wiehler tot in der Gewahrsamszelle aufgefunden. „Hinweise auf einen Suizid oder offensichtliche Gewalteinwirkung liegen nicht vor“, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung der Polizeibehörde des Oberbergischen Kreises und der Staatsanwaltschaft Köln. Für die weiteren Ermittlungen ist die Polizei Köln zuständig. Das Amtsgericht Köln hat zur Feststellung der Todesursache die Obduktion des Leichnams angeordnet.

Der 40-Jährige wurde gestern Nachmittag nach einem Polizeieinsatz zur Ausnüchterung und zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. „Es gab den Vorwurf häuslicher Gewalt und der Mann war erheblich alkoholisiert“, erklärte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Nachfrage. Ein hinzugerufener Arzt bescheinigte dem verheirateten Wiehler die „Gewahrsamsfähigkeit“. Als der Mann in die Zelle kam, wies er keine offensichtlichen Verletzungen auf. Auch bei der Verhaftung musste keine Gewalt durch die Polizei angewandt werden.

Wann genau und warum der 40-Jährige in Gewahrsam verstarb, muss geklärt werden. Wie hoch der Alkoholgehalt war und ob der Verstorbene auch Drogen konsumiert hatte, soll nach der Obduktion, bei der auch ein chemisch-toxikologisches Gutachten erstellt wird, feststehen. „Derzeit wird gegen keinen Beschuldigten ermittelt“, machte Oberstaatsanwalt Bremer deutlich. In einem Todesermittlungsverfahren müsse zunächst geklärt werden, was die Todesursache sei. Während dieses Verfahrens werden die Beamten vernommen. Dann wird auch geklärt, wann der letzte Kontrollgang stattfand. Dass der 40-Jährige während seines Aufenthalts in der Gewahrsamszelle auffällig wurde, ist dem Staatsanwalt nicht bekannt.

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