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Gericht setzt höheres Bußgeld fest

Red; 12. Oct 2017, 12:45 Uhr
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Gericht setzt höheres Bußgeld fest

Red; 12. Oct 2017, 12:45 Uhr
Gummersbach - Oberlandesgericht Düsseldorf fällte Urteil im Berufungsverfahren gegen die vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder - Tapetenhersteller muss 3,4 Millionen Euro mehr zahlen - Vorstand prüft Beschwerde.
Der Gummersbacher Tapetenhersteller A.S. Création hat im Berufungsverfahren gegen die im Jahr 2014 vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder (siehe Bericht)  eine herbe Schlappe erlitten. Heute, mehr als drei Jahre später, verkündete das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil: Das zu zahlende Bußgeld wurde auf 13,0 Millionen erhöht (vorher: 10,0 Millionen Euro), die Bußgelder gegen Verantwortliche des Unternehmens belaufen sich nun auf insgesamt 900.000 € (vorher: 500.000 €)

Der Konzern hatte - mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 3. Mai 2013 - die betroffenen Personen von Zahlungen freigestellt, so dass der gesamte Betrag aus dem Kartellverfahren in Höhe von 13,9 Millionen € vom Unternehmen zu tragen ist. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird A.S. Création einen Aufwand in Höhe von 11,9 Millionen Euro verzeichnen, da das Unternehmen im Jahresabschluss 2013 lediglich eine Rückstellung in Höhe von 2,0 Millionen € gebildet und im Jahr 2014 diesen Betrag aus kaufmännischen Erwägungen, um eine Verzinsungspflicht eines möglichen Bußgelds zu vermeiden, bereits an die Behörde gezahlt hatte.

„Der Vorstand erachtet die nunmehr festgesetzten Bußgelder als unverhältnismäßig hoch und im Hinblick auf die vom Unternehmen in dem Verfahren vorgetragenen Argumente sowie das Ergebnis der gerichtlichen Beweisaufnahme für nicht sachgerecht“, hieß es in einer Ad-hoc-Meldung. Nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung wird gemeinsam mit den Rechtsberatern geprüft, ob gegen das Urteil Beschwerde eingelegt werden soll.
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