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Stücker bezieht zu über AfD: 'Völkische Parolen sind unerträglich'

Red; 29. Sep 2017, 14:20 Uhr
Archivbild --- Wiehls Bürgermeister Ulrich Stücker bei einer Rede in der Wiehltalhalle, wo Mitte Oktober der Landesparteitag der AfD stattfinden wird.
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Stücker bezieht zu über AfD: 'Völkische Parolen sind unerträglich'

Red; 29. Sep 2017, 14:20 Uhr
Wiehl - Seit der Bekanntgabe, dass die AfD ihren Landesparteitag Mitte Oktober in Wiehl abhält, wird die Wiehler Verwaltung harsch kritisiert - Bürgermeister Ulrich Stücker bezieht nun öffentlich Stellung.
„Viele Bürger in Wiehl fragen mich und die Stadt derzeit, wie wir es, grob zusammengefasst, ‚zulassen konnten‘, dass die AfD am 14. und 15. Oktober 2017 ihren Landesparteitag in der Wiehltalhalle durchführen kann. Im Nachfolgenden möchte ich über die rechtlichen Hintergründe informieren und persönlich Stellung beziehen.

Zusammengefasst stellt sich die Situation wie folgt dar: Die Richtlinien über die Benutzung der Versammlungsstätten der Stadt Wiehl sehen keine Einschränkung bei politischen Veranstaltungen vor. Die AfD ist eine Partei, die zur Bundestagswahl zugelassen wurde. Sollte sie verfassungswidrig sein oder agieren, so ist diese Entscheidung – wenn sie rechtliche Wirkung haben soll - dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.

Die Stadt und Stadtverwaltung sind an Recht und Gesetz gebunden. Dazu gehört, dass bei Entscheidungen die Zugehörigkeit zu einer zugelassenen Partei keine Rolle spielen darf. Die Forderung, der AfD eine Anmietung einer Versammlungsstätte in Wiehl grundsätzlich zu verwehren, ist die Aufforderung an die Stadt zu unrechtmäßigem Handeln.

Bezüglich der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ist die Stadt Wiehl im engen Kontakt mit der Kreispolizeibehörde. Die Einschätzungen und Maßnahmen werden der sich jeweils aktuell zeigenden Sachlage angepasst. Demonstrationen sind der Kreispolizeibehörde anzuzeigen. Andere Veranstaltungen sind mit dem örtlichen Ordnungsamt abzustimmen. Wer sich mit den grundlegendsten rechtlichen Hintergründen beschäftigen möchte, mag die Artikel 1, 3, 5, 8, 18, 20 und 21 des Grundgesetzes lesen.

Was bedeutet das? Die Vermietung der Versammlungsstätte an die AfD ist rechtlich korrekt. Eine Weigerung der Stadt, die Halle zur Verfügung zu stellen, wäre ein Akt der Rechtsbeugung. Dies gilt es zunächst einmal nüchtern festzustellen.

Gestatten Sie mir aber – auch in meiner Funktion als Bürgermeister – ein paar persönliche Worte. Ich kann die Entrüstung und Empörung vieler Bürger darüber, dass der Landesparteitag der AfD in unserer Stadt stattfindet, nun wirklich nachvollziehen. Die sehr deutlich zum Ausdruck gebrachte Ablehnung der politischen Grundhaltung der AfD teile ich vollumfänglich.

Zu Recht weisen viele Bürger auf unhaltbare und verabscheuenswürdige Aussagen von Vertretern der AfD besonders bei den Themen der Flüchtlings- und Asylpolitik wie auch in Fragen zur deutschen Geschichte hin. Die von dieser Partei propagierten völkischen Parolen sind unerträglich. Lassen Sie uns gemeinsam friedlich Stellung beziehen gegen Ausgrenzung und Hass. Unsere Stadt darf mit diesen Botschaften nicht in Verbindung gebracht werden. Wenn wie angekündigt Veranstaltungen geplant werden, um der Haltung der AfD andere politische und gesellschaftliche Modelle und Antworten entgegen zu stellen, dann begrüße ich das außerordentlich.

Mit den Spitzen der im Rat der Stadt Wiehl vertretenen Parteien und der Verwaltungsleitung möchte ich zu Beginn der kommenden Woche die Situation erörtern und gemeinsam überlegen, wie die Stadt gerade jetzt im Vorfeld dieses Parteitags Botschaften von Toleranz und Mitmenschlichkeit senden kann. „

Ulrich Stücker
Bürgermeister der Stadt Wiehl

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