Archiv

Schoko-Bande kommt mit Bewährungsstrafen davon

fj; 25. Jan 2013, 16:40 Uhr
Oberberg Aktuell
ARCHIV

Schoko-Bande kommt mit Bewährungsstrafen davon

fj; 25. Jan 2013, 16:40 Uhr
Gummersbach - Heute mussten sich drei Männer aus Köln vorm Gummersbacher Amtsgericht verantworten - Gemeinsam hatten sie aus verschiedenen Lidl-Filialen im Oberbergischen Süßwaren im Wert von 1.600 € gestohlen.
Reumütig und geständig zeigten sich die drei Angeklagten türkischer Herkunft heute vor dem Gummersbacher Amtsgericht. Am 16. Oktober 2012 hatten sie in Lidl-Filialen in Bergneustadt, Drolshagen und Meinerzhagen gemeinschaftlich Schokoladenriegel im Gesamtwert von 1.600 € gestohlen. In einer Gummersbacher Lidl-Filiale blieb es beim Versuch. Hier stellte sich eine junge Verkäuferin den Komplizen in den Weg, erst als einer der drei Männer ihr Schläge androhte und schon die Hand gegen sie erhob, gab sie nach. Die Täter flohen ohne die Beute, die sie bereits in einem Einkaufswagen angehäuft hatten. Die Verkäuferin alarmierte die Polizei, kurze Zeit später wurde die Bande gefasst. Die gesamte Schokolade konnte sichergestellt werden. Die gestohlenen Süßigkeiten wollte das Trio über einen vierten Mann auf Kölner Trödelmärkten verkaufen, das so eingenommene Geld sollte aufgeteilt werden.

Alle drei sind strafrechtlich bereits mehrfach in Ercheinung getreten. Dabei reichten die Einträge ins Bundeszentralregister von Betrug und Steuerhinterziehung über Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zu Drogenbesitz und Körperverletzung. Trotzdem habe die Untersuchungshaft nachhaltig auf ihre Mandanten gewirkt, beteuerten die drei Verteidiger. Auch die Angeklagten zeigten sich einsichtig: Sie hätten einen schweren Fehler begangen. Die Geständnisse und die Einsicht der Männer führte Richter Ulrich Neef dann auch in seiner Urteilsbegründung an. Alle kamen mit Bewährungsstrafen davon. „Ich kann nur hoffen, dass diese Verurteilung reicht, um Sie von weiteren Straftaten abzuhalten“, schloss Neef die Verhandlung. Während seine zwei Komplizen dem gewerblichen Diebstahl schuldig gesprochen wurden, musste sich der Täter, der die Verkäuferin bedrohte, auch für Nötigung verantworten. Zudem trug er ein Messer in der Hosentasche. Obwohl er es nicht hervorholte, wirkte sich dies auf das Strafmaß aus, sodass er zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt wurde. Damit erhielt er die höchste Strafe, die bei der heutigen Verhandlung verhängt wurde.
WERBUNG