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Aus drei Einbrüchen wurde einmal Mithilfe

fj; 24. Jan 2013, 13:25 Uhr
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Aus drei Einbrüchen wurde einmal Mithilfe

fj; 24. Jan 2013, 13:25 Uhr
Gummersbach - Heute musste sich ein junger Mann für drei Einbrüche vor dem Amtsgericht verantworten – Im Verlauf der Verhandlung stellte sich heraus, dass sein Freund die Taten begangen hatte.
Seine Fingerabdrücke am Rollo hatten den jungen Mann überführt, dessen Fall heute am Gummersbacher Landgericht verhandelt wurde. Zur Last gelegt wurden dem 1987 geborenen Michael K. (Name von der Redaktion geändert) drei Einbrüche, die sich zwischen dem 22. Januar und dem 31. Juli 2012 in Dierinighausen und Gummersbach ereignet hatten, sowie der unerlaubte Besitz von einer geringen Menge Amphetamine. Seit Ende Oktober befand sich der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal.

Den Drogenbesitz gab der Beschuldigte zu. Auch erklärte er bereitwillig, wie seine Fingerabdrücke an die Rollos kamen: Ein Freund habe ihn mehrmals um Hilfe gebeten, in die Wohnung seines ehemaligen Vermieters zu gelangen. Der hatte ihn kurz zuvor mit einer Klage zum Auszug gezwungen, allerdings seien Sachen aus seiner Wohnung verschwunden, die sein Freund, Christoph S. (Name von der Redaktion geändert), nun bei seinem Vermieter vermutete. Mehrmals habe er ihm diesen Gefallen abgeschlagen, bis er sich schließlich habe „belabern“ lassen. Allerdings hätte er die Wohnung des Vermieters nicht betreten. Sein Freund Christoph allein hätte zwei Laptops, ein Handy, eine Spielkonsole, eine Geldbörse und Bargeld im Gesamtwert von 2.190 € gestohlen. Er habe nur das Rollo gehalten, damit Christoph S. durch die aufgehebelte Terrassentür gelangen konnte. Auch der Verdacht des Einbruchsopfers selbst fiel auf Christoph S. Denn vor einigen Monaten wurde sein Auto aus der Garage gestohlen und dort später beschädigt wieder abgestellt. Den Schlüssel zum Wagen fand er bei seinem damaligen Mieter Christoph S.

Dass er ebenfalls an einem Einbruch in einen zum Jugendtreff umgebauten Eisenbahnwaggon, aus dem ein Verstärker, zwei Lautsprecher und ein Computer im Gesamtwert von 500 Euro geklaut wurden, beteiligt war, bestritt der Angeklagte jedoch. Auch mit einem weiteren Wohnungseinbruch, bei dem Computer-Zubehör sowie DJ-Equipment im Gesamtwert von rund 1.500 Euro gestohlen wurde, hätte er nichts zu tun. Jedoch wüsste er genau, wer diesen Einbruch verübt hat: Sein Freund Christoph S., bei dem der Angeklagte, der weder Arbeit noch einen festen Wohnsitz hatte, zur Tatzeit wohnte. Hier hätte er das Diebesgut gesehen, außerdem hätte Christoph S. über seine Taten gesprochen. Was zuerst nach Ausrede geklungen haben mag, wurde jedoch durch die Aussagen weiterer Zeugen immer wahrscheinlicher.

Luca R. (Name von der Redaktion geändert), aus dessen Wohnung das DJ-Equipment gestohlen wurde, war sowohl mit dem Angeklagten wie auch mit dessen Freund Christoph S. bekannt. In der Nacht, in der in seine Wohnung eingebrochen wurde, übernachtete er das erste Mal in seiner neuen Wohnung in Bochum, in die er kurze Zeit später umzog. Dass er seine erste Nacht im neuen Heim verbrachte, postete er auf Facebook. Christoph S. antwortete mit einem Ausrufezeichen. Inzwischen hat Luca R. seine Sachen wieder, dank eines Tipps des Angeklagten. „Ich hatte hundert Euro Belohnung für einen Hinweis darauf geboten, wo ich mein DJ-Equipment wieder finden kann. Auf die hat Michael K. aber verzichtet. Sein Tipp sei ein Freundschaftsdienst.“ Nach diesem Hinweis wurde das Diebesgut tatsächlich gefunden – in der Wohnung von Christoph S.

Auch ein weiterer Zeuge sagte aus, eine Zeit lang bei Christoph S. gewohnt zu haben und auch ihm habe er von seinen Einbrüchen erzählt – zum Beispiel dem im Eisenbahnwagon. Von einer Beteiligung des Angeklagten wusste der Zeuge dagegen nichts. Schließlich wurde der oft beschuldigte Christoph S. selbst in Handschellen zur Vernehmung geführt – auch er sitzt bereits in Untersuchungshaft. Er gab zu, allein bei Luca R. eingebrochen zu sein, die weiteren Vorwürfe stritt er ab. Ihn erwartet ein gesondertes Verfahren.

Nach der Zeugenvernehmung entschied sich die Staatsanwältin dazu, die Anklage zu verknappen. Sie warf Michael K. unerlaubten Betäubungsmittelbesitz vor sowie die Beihilfe zum Wohnungseinbruch in einem Fall. Sie forderte für den Angeklagten eine Freiheitstrafe von sieben Monaten, die auf Bewährung auszusetzen sei. Dem folgte der vorsitzende Richter Ulrich Neef mit seinem Urteil. Verbunden mit der Bewährungsstrafe sind die Auflagen, dass der Angeklagte sich um eine Wohnung kümmert und bei der Caritas-Suchtberatung vorstellig wird. Außerdem wurde dem jungen Mann ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. „Sie verlassen dieses Gebäude als freier Mann. Nun schauen Sie, dass Sie ihr Drogenproblem in den Griff bekommen und Sie ihr Leben ordnen“, gab der Richter dem jungen Mann mit auf dem Weg.

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