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Ermittlungen gegen Zoo-Direktor aufgenommen

Red; 23. Jan 2013, 15:40 Uhr
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Ermittlungen gegen Zoo-Direktor aufgenommen

Red; 23. Jan 2013, 15:40 Uhr
Nümbrecht – Im Fall der aus Nümbrecht stammenden Tierpflegerin, die im Kölner Zoo von einem Tiger getötet wurde, ermittelte die Staatsanwaltschaft bislang gegen Unbekannt – Nun gerät der Zoo-Direktor in den Fokus der Ermittlungen.
Am 25. August 2012 starb eine aus Nümbrecht stammende Tierpflegerin im Kölner Zoo. Das Sicherheitstor eines Tigergeheges war nicht geschlossen - als die Frau das Gehege reinigte, attackierte das Raubtier die Pflegerin. Gegen den Zoo-Direktor Theo Pagel, der den Tiger unmittelbar nach der Attacke erschoss, ermittelt nun die Kölner Staatsanwaltschaft. Er und ein weiteres Vorstandsmitglied des Zoos werden verdächtigt, Pflichten zum Arbeitsschutz vernachlässigt zu haben.


Konkret wird dem Vorstand vorgeworfen, dass es zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls in Köln kein „Vier-Augen-Prinzip“ gab, wie es in anderen Zoos für die Arbeiten im und am Tiergehege üblich ist. Zu dieser Annahme kam das Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung in einer Stellungnahme. Die Pflegerin war alleine im Gehege, erst als der Angriff des Tigers schon vorüber war, wurde sie von einem Kollegen gefunden. Nun wird gegen den Vorstand ermittelt. Sollte es zur Anzeige kommen, müsste in einem Verfahren geklärt werden, welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz der Zoo hätte treffen müssen. Obwohl Arbeitgeber Spielräume haben, was auch dadurch deutlich wird, dass verschiedene Zoos ihre jeweils eignen Vorschriften haben, gibt das Arbeitsschutzgesetz auch Bestimmungen vor, die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Sollte ein Gerichtsverfahren zeigen, dass dies in Köln nicht der Fall war, droht eine Strafe bis hin zu fünf Jahren Haft.
  
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