BLAULICHT

„Was machen wir mit dem armen Teufel?“

ls; 08.05.2024, 16:30 Uhr
Archivfoto: Leif Schmittgen.
BLAULICHT

„Was machen wir mit dem armen Teufel?“

ls; 08.05.2024, 16:30 Uhr
Waldbröl - Wegen Diebstahls musste sich heute ein 25-jähriger Mann vor dem Amtsgericht verantworten - Haftstrafe ohne Bewährung.

Von Leif Schmittgen

 

Vor dem Waldbröler Amtsgericht musste sich heute der 25-jährige Jenal F. (Anm. d. Red.: Name geändert) verantworten. Ihm legte der Staatsanwalt zwei Diebstähle zur Last. In einem Reichshofer Discountermarkt soll er am 1. April des vergangenen Jahres acht Flaschen Schnaps gestohlen haben, nachdem er zuvor die Diebstahlsicherungen mit entsprechendem Werkzeug entfernt hatte. Schwerwiegender aber war der Diebstahl eines Smartphones in einem Eckenhagener Geldinstitut am 3. Juli 2023. In einem unbemerkten Moment hatte sich der aus Eritrea stammende Mann das auf dem Tisch liegende Gerät gegriffen und war anschließend geflüchtet. Beide Taten beging er vermutlich zur Sicherung seines Lebensunterhalts und um seine Sucht zu finanzieren.

 

„Was machen wir mit dem armen Teufel?“, frage der Verteidiger noch vor Eintritt in die Beweisaufnahme. Und das nicht ohne Grund: In Handschellen wurde der junge Mann in den Gerichtssaal geführt, er verbüßt wegen ähnlicher Delikte derzeit bereits eine Haftstrafe. In gebrochenem Deutsch berichtete der Angeklagte, dass er seit zwei Jahren obdachlos sei. Dabei hatte es das Schicksal zunächst gut mit ihm gemeint, denn F. ging einer geregelten Arbeit nach und verfügte über einen festen Wohnsitz.

 

Doch dann kamen harte Drogen ins Spiel. „Ich nehme regelmäßig Heroin und Kokain“, beschrieb er die daraus resultierende Abwärtsspirale. Sein Arbeitgeber kündigte ihm. Der Verlust der Wohnung war die Konsequenz. „Haben Sie versucht, etwas gegen ihre Drogensucht zu unternehmen?“, fragte Richterin Laura Lax. Jenal F. habe laut eigener Aussage mehrmals versucht, eine Therapie in der Klinik Marienheide zu beginnen. „Es gab aber keine freien Plätze“, so der Angeklagte.

 

Staatsanwalt und Verteidiger plädierten jeweils für eine sechsmonatige Verlängerung der bestehenden Haftstrafe mit der Auflage, dass sich F. im Gefängnis Unterstützung suchen soll. Bis Dezember sitzt er sowieso ein. „Bevor er einen Therapieplatz in Marienheide bekommt, ist er längst wieder draußen“, meinte sein Verteidiger. Auch deshalb verzichtete Richterin Lax in ihrem Urteil auf die Möglichkeit der Bewährung. Zudem sprächen fünf einschlägige Verfahren in einem anderen Gerichtsbezirk gegen eine Entlassung von F. zum Jahresende.

 

„Nutzen Sie bis zum Sommer 2025 ihre Chance im Gefängnis und kommen von den Drogen los. Sie sind noch jung genug, um ein geregeltes Leben zu beginnen“, appellierte Lax. Außerdem muss der Angeklagte 250 Euro Wertersatz für das gestohlene Handy leisten. Die Prozessbeteiligten verzichteten auf eine Berufung, damit ist das Urteil rechtskräftig.

WERBUNG